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Risiko Pflegebedürftigkeit und Eigenleistung

Mit der steigenden Lebenserwartung steigt mit ihr auch das Risiko, zum Pflegefall zu werden. So liegt Segen und Fluch nah bei aneinander. Laut Statistik ist jeder dritte Mann bereits pflegebedürftig und Frauen sind noch häufiger betroffen. Heute sind ca. fünf Prozent der 70- bis 75 jährigen Deutschen pflegebedürftig, aber von den über 90-Jährigen sind es sogar über 62 Prozent. Berücksichtigt man die abgewiesenen Anträge auf Leistung der Pflegeversicherung ergibt sich ein dramatischeres Bild. So sollen nach Aussagen der Delta Lloyd in 2007 ca. 29 Prozent der gesetzlich und etwa 21 Prozent der privat Pflegeversicherten in ihrer Erstbegutachtung abgelehnt worden sein. Dabei wurden zu Hause betreute Pflegebedürftige doppelt so häufig Leistungen verwehrt, wie stationär untergebrachte Personen. Privat Pflegeversicherte (über die Krankenversicherung) sind den gesetzlichen Pflegeversicherten gleich gestellt. Die Bundesregierung registriert zudem eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit von über 11 Prozent seit 1999.

Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung für gesetzlich und privat Versicherte im Jahr 1995 versucht man den steigenden Bedarf vergeblich abzusichern. Die damals eingeführten 3 Pflegestufen (siehe Kasten) sind aber bereits heute kritisch an zusehen. Um eine bessere Versorgung zu erhalten bedarf es einer neuen Definition und Organisation der Pflegebedürftigkeit. Ein wichtiger Bestandteil ist aber auch der Abbau der Bürokratie, so dass das Pflegepersonal mehr am Menschen und menschlich arbeiten kann. Aufgrund des steigenden Bedarfes und leerer Kassen ist die Eigenleistung bzw. die private Zuzahlung je nach Pflegestufe hoch.

Beispielrechnung der Eigenleistung 2009

Pflegestufen

 

 

 

Maximale Erstattung
der Kosten für häusliche Pflegehilfe durch Pflegedienste


Zahlung eines Pflegegeldes
für die Betreuung durch Angehörige/Bekannte

 

 

Maximale Erstattung der Kosten für stationäre Pflege

 

Kosten Heimplatz
Beispiel Heimentgelte für Einzelzimmer (normal, Berlin)

 

Eigenleistung für den Heimplatz
Beispiel

 

 

I       erheblich pflegebedürftig

420 Euro

215 Euro

1.023 Euro

2.530 Euro

1.507 Euro

II         schwer pflegebedürftig

980 Euro

420 Euro

1.279 Euro

3.064 Euro

1.785 Euro

III      schwerst pflegebedürftig

1.470 Euro

675 Euro

1.470 Euro

3.445 Euro

1.975 Euro


Obwohl fast Jeden die Lücke bekannt ist, sorgt kaum einer privat vor. Das gilt für gesetzlich sowie privat Krankenversicherte. Das größte Problem dabei ist, dass private Pflegeergänzungsversicherungen zu spät abgeschlossen werden. Meistens erst dann, wenn der erste Pflegefall in der Familie sich ergibt.

Kinder sind beschränkt unterhaltspflichtig.
Auch wenn der BGH in 2006 entschieden hat, dass Kinder nicht das für ihre eigene Altersvorsorge vorgesehene Vermögen aufzehren muss, so ist dieses Schonvermögen begrenzt. So sind die Beiträge zur privaten Vorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes auf nur fünf Prozent seines insgesamt erwirtschafteten Bruttoeinkommen begrenzt. So bleibt oft dem Kind nur der unantastbare Selbstbehalt von monatlich 1.250 Euro. Es ist zudem überwiegend unbekannt, dass Pflegeschulden nach dem Gesetz weitervererbt werden. Die private Absicherung sollte bereits frühzeitig beginnen.

Privatabsicherungen
Wer bereits schwer krank oder pflegebedürftig ist, könnte sich z. B.exzellent absichern durch Einmaleinzahlungen in private Rentenversicherungen, soweit entsprechendes Kapital zur Verfügung steht. Die Privatrente ist i.d.R.höher als jegliche Kapitalanlage und garantiert, zzgl. Überschüsse. Besonders Netto-/Honorartarife sollten berücksichtigt werden. Zudem ist jedoch einiges bei den privaten Rentenversicherungen zu achten und mit einem unabhängigen Vermittler zu besprechen (z.B. harter Rentenfaktor, Flexibilität während der Rentenphase, Zuzahlungen zum alten Rentenfaktor, etc.).

Wer bereits in der Familie schwere Krankheiten hat und damit rechnet selbst später zu erkranken, kann gleiches Produkt für die Altersversorgung und Pflege-Absicherung nutzen. Wer ausschließlich den Anteil der Eigenleistung im Pflegefall absichern will, für den gibt es drei Wege:

1. Die Pflegerentenversicherung,
2. Pflegeragegeldversicherung,
3. Pflegekostenversicherung.

Welches Produkt und welcher Anbieter empfehlenswert ist, kann in einer Übersicht angefordert werden. Das fairTest-Rating vergleicht die Versicherungsbedingungen unabhängig von der Prämie.


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